Umsetzung

Umsetzung der Qualitätssicherungserklärung ab 01.04.2022 nach Ablauf einer 6-monatigen Übergangsfrist

14 Apr 2022

Das Qualitätssicherungs- und Akkreditierungszentrum der Universität berichtet, dass die Entscheidung Nr. 201 des Beni Suef University Council unter der Leitung von Seiner Exzellenz Prof. Mansour Hassan, Präsident der Universität, vom 29.09.2021 in Bezug auf die Qualitätssicherungserklärung vorschreibt (wie im ausführlichen Memorandum dargestellt ), dass jedes Fakultätsmitglied bei Beförderung, Reise, Entsendung, Beurlaubung (erstmals und nicht Verlängerung) oder Förderung eines Forschungsvorhabens durch die Universität eine Gewährleistungserklärung Qualität (erhältlich bei der Qualitätssicherungsstelle der Universität) abgibt .
Zu beachten ist, dass gemäß Beschluss des Hochschulrates eine Übergangsfrist von 6 Monaten bis Ende März 2022 umzusetzen ist und die Umsetzung des Beschlusses am 1. April 2022 beginnt.

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